1. Die Nutzung der Anlage erfolgt stets auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Anlage ohne Beisein eines Mitgliedes ist streng verboten!
  2. Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Aufsichtsperson sein. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten / Bevollmächtigten. Diese Regelung trifft nicht auf Mitglieder dieses Vereines zu.
  3. Eltern haften für ihre Kinder.
  4. Die Nutzung der Strecken ist nur Vereinsmitgliedern und angemeldeten Gastfahrern erlaubt.
  5. Die Gebühr für Gastfahrer beträgt € 10,- für den vereinbarten Tag und ist nur für die vereinbarte Person gültig. Gastfahrer haben sich vor der Benutzung der Strecken bei einem Mitglied anzumelden und die Gastfahrergebühr zu entrichten. Schwarzfahren wird mit einer Gebühr von € 200,- sowie einer möglichen Anzeige und eines Hausverbotes geahndet. Die Gastfahrgebühr ist vorzugsweise an den Streckenwart oder ein anwesendes Mitglied zu entrichten.
  6. Die Gastfahrgebühr wird nicht erstattet. Fahrer bis 16 Jahre müssen keine Gastfahrgebühr entrichten. Fahrer bis 18 Jahre müssen die ½ Gastfahrgebühr entrichten.
  7. Die Anzahl der Gastfahrten ist je Fahrer auf 3 Fahrten pro Jahr begrenzt.
  8. Den Anweisungen des Vorstandes / der Streckenleitung oder eines Mitgliedes ist unbedingt Folge zu leisten.
  9. Vereinsmitglieder müssen ihren Vereinsausweis immer mit sich führen und nach Aufforderung vorzeigen.
  10. Alle Fahrer müssen ausreichend haftpflichtversichert sein und dies nach Aufforderung durch ein Mitglied belegen können.
  11. Vor Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ist die Kanalbelegung mit allen anderen Fahrern abzuklären. (ggf. sind Frequenztafeln auszugeben)
  12. Im Fahrerlager gilt ein absolutes Fahrverbot.
  13. Auf dem Fahrerstand, im Fahrerlager und der Boxengasse gilt ein Rauchverbot.
  14. Die Strecke ist nur für Offroad-Fahrzeuge bis zum Maßstab 1:5 mit Elektro- oder Verbrennungsantrieb zugelassen.
  15. Modelle mit Verbrennungsantrieb müssen über einen funktionierenden Schalldämpfer verfügen. Modelle ohne funktionierenden Schalldämpfer dürfen nicht betreiben werden.
  16. Alle Fahrzeuge (Nitros, Benziner & Elos) dürfen nur in der Boxengasse gestartet/eingeschaltet bzw. gestoppt/ausgeschaltet werden.  siehe auch Ergänzung am Ende der Aufzählung
  17. Das Laden von (Li-XX) Akkus darf nur mit geeigneten Ladegeräten und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Es ist nur in den dafür freigegebenen Bereichen erlaubt.
  18. Die Warmlauftische in der Boxengasse (Planken zwischen den hinteren Balken des Fahrerstandes) sind für Fahrer mit Nitro- oder Benzinmodellen zum Warmlaufen der Motoren freizuhalten und nach Aufforderung unverzüglich freizugeben. Das Aufbauen der Ladegeräte und Laden der Akkus ist auf diesen Tischen nicht gestattetsiehe auch Ergänzung am Ende der Aufzählung
  19. Fahrzeuge dürfen nur von der Boxengasse aus auf die Strecke fahren. Autos über den Zaun zu heben und ins Gras zu stellen ist untersagt.
  20. Die Anlage ist sauber zu halten und das Wegwerfen der Abfälle auf die Anlage zu unterlassen. Die aufgestellten Aschenbecher dienen ausschließlich für das Entsorgen von Zigaretten und sind keine Mülleimer.
    Alle eigenen Abfälle sind mitzunehmen.
  21. Das Ausschütten von Treibstoff, Ölen und sonstigen umweltschädlichen Stoffen ist strengstens verboten!
  22. Stehende Fahrzeuge auf der Strecke sind anderen Fahrern durch Rufen der Position mitzuteilen.
  23. Aus Sicherheitsgründen ist das Stehen bleiben auf der Strecke strengstens untersagt. Defekte Fahrzeuge sind sofort von der Strecke zu nehmen und erst im Fahrerlager zu überprüfen und zu reparieren. Reparaturen auf der Strecke sind untersagt.
  24. Streckenposten haben sich zu vergewissern, dass sie sich und andere nicht gefährden und keine ankommenden Fahrzeuge behindern. Fahrer haben auf die Helfer auf der Strecke und die Zuschauer am Zaun zu achten.
  25. Fahrzeugen ist immer Vorrang zu gewähren!
  26. Fahrer sind dazu angehalten sich sportlich zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Bashen und „ohne Hirn fahren“ ist zu unterlassen!
  27. Beschädigungen an der Strecke, der Fahrbahnbegrenzung oder am Vereinsgelände sind umgehend dem Streckenwart oder einem Vereinsmitglied zu melden.
  28. Die Fahrtrichtung der Strecke ist gegen den Uhrzeigersinn.
  29. Während und nach Arbeitseinsätzen behält sich der Verein das Recht vor, die Strecke zu sperren. Der Verein ist jederzeit berechtigt, die Strecke ohne Angabe von Gründen für die Nutzung zu sperren. Bei einer Sperrung ist es nicht gestattet, die Strecke zu nutzen. Die Aufhebung einer Streckensperrung wird durch den Verein bekannt gegeben.

Ergänzung zu Punkt 16:

Solange die Boxengasse nicht fertig gestellt ist, zählt der gepflasterte Bereich vor dem Fahrerstand als Boxengasse.

Ergänzung zu Punkt 18:

Zurzeit sind noch keine Planken zwischen die hinteren Balken des Fahrerstandes geschraubt. Solange ist der große weiße Tisch unter dem Fahrerstand dafür reserviert. Dieser ist immer in der Boxengasse zu belassen.

 

Mit der Benutzung der Strecken erklärt jeder Nutzer, dass er die Streckenordnung gelesen, verstanden hat und akzeptiert!

Bitte beachtet die Regeln und sprecht andere Mitglieder & Gastfahrer bei Verstößen an !


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Stand: 1. April 2024